1. Anwendungsbereich

1.1 Viscum-KB erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Für die jeweilige Kursform wird ein dementsprechend allgemeines Kurskonzept ohne Anspruch auf individuelle Anpassung durchgeführt.

1.2 Begleitung und Anleitung des Kunden bei Durchführung des Trainings und  der Beratung im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.

1.3 Der Dienstleister kann das Trainings- bzw. Ernährungs- sowie Kurskonzept jederzeit während der Laufzeit des Vertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit oder eines vorhandenen Gesundheitszustandes des Kunden zu entsprechen.

1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.5 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Personaltraining, Ernährungs- und Eltern-Kindberatung, Kursdurchführung

2.1 Die Planung und Durchführung der gewünschten Dienstleistung (Personaltraining, Ernährungs- und Eltern-Kindberatung und Kursdurchführung) und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Vertrages vereinbart.

2.2 Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit und/oder seines Gesundheitszustandes, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.

2.3 Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

2.4 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Vertrag aufgeführt.

2.5 Die Dauer der Dienstleistung wird ausdrücklich in Schriftform vereinbart und nur mit Zustimmung des Kunden durchgeführt.

2.6 Art, Umfang und Ort der jeweiligen Dienstleistung werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo.–Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sowie Samstags zwischen 8.00 und 14.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.

3.2

4. Haftung

4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings, der Ernährungs-sowie Eltern-Kind-Beratung und der Kursdurchführung erleidet.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 1 und 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten

Dienstleistungen

ein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket/Leistungsdiagnostik angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett auszuzahlen.

5.2 Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung oder eine Quittung.

5.3 Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich und stehen auf der Website unter Preise. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.

5.4 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.

6.5 Sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.

7.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.

7.3 Sollte die Durchführung einer Personaltrainingseinheit, Ernährungsberatung sowie einer Kursstunde aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining, die Ernährungsberatung oder die Kursstunde gegebenenfalls indoor oder online statt. Es kann ggf. nach Absprache verschoben werden. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

7.4 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden eine gleichwertig qualifizierte Fachkraft die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9. Kündigung vor Ablauf des Vertrags

9.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als 2 Training-Einheiten bzw. Beratungsstunden des jeweiligen gebuchten Pakets genutzt hat. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis einer einzeln gebuchten Leistung berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail zugeschickt, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde erhält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Dienstleister erstattet.

9.2 Ab Nutzung von mehr als 2 Training-Einheiten bzw. Beratungsstunden des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Training-Einheiten bzw. Beratungsstunden.

9.3 Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.

9.4 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt eine gleichwertige Fachkraft vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.

9.5 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.

10. Datenschutz

10.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

11. Geheimhaltung

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11.2 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

12. Sonstige Vereinbarungen

12.1 Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).

12.2 Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

12.3 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

13.3 Als Gerichtsstand wird Landgericht Karlsruhe vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.